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» Duty Free Zypern |
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Zoll-Informationen / Duty Free-Bestimmung
Zoll-Formalitäten und Regulierungen
1. Innerhalb der EU Es gibt keine Beschränkungen bezüglich der Waren, die man einkaufen und mitnehmen kann, wenn man zwischen EU-Ländern reist, solange sie zu privaten und nicht zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind. Mehrwertsteuer und Abgaben sind im eingezahlten Preis enthalten und, da diese von Land zu Land variieren, kann man von eventuellen Preisunterschieden profitieren. Die Geschäfte an Flughäfen und auf Schiffen können auch einige günstige Angebote stellen, obwohl es keine zollfreien Geschäfte mehr gibt, wenn man innerhalb der EU reist. Tabakwaren und alkoholische Getränke Für den privaten Gebrauch gelten folgende Richtmengen: 800 Zigaretten 400 Zigarillos 200 Zigarren 1 kg Rauchtabak 10 l Spirituosen 20 l Zwischenerzeugnisse (z.B. Portwein oder Sherry) 90 l Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) 110 l Bier Diese Regeln gelten schon für Malta und Zypern. Aus den restlichen neuen EU-Staaten gelten jedoch für einen befristeten Zeitraum bestimmte Beschränkungen für die Einführung von Zigaretten und Tabakwaren in die 15 alten EU-Staaten.
2. Außerhalb der EU Reisende aus einem Drittland in einem EU-Land dürfen für den privaten Gebrauch mehrwertsteuer- und abgabenfreie Waren innerhalb der unten aufgeführten Mengen- bzw. Wertgrenzen einführen. Das gleiche gilt für Reisende aus den Kanarischen Inseln, den Kanalinseln, Gibraltar oder weiteren Gebieten, in denen die Mehrwertsteuer- und die EU-Zollbestimmungen nicht gelten.
Tabakwaren 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak.
Alkoholische Getränke 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % Vol. oder 2 Liter Likörweine oder Schaumweine 2 Liter nicht schäumende Weine
Parfüm Eau de Toilette 50 g 250 ml
Andere Waren Bis zu einem Warenwert von insgesamt CYP£100,- (ca. €175) Innerhalb dieser Wertgrenzen erlaubt Finnland eine Höchstmenge von 16 l Bier pro Person. Diese Wertgrenze wird für Reisende unter 15 Jahre in allen EU-Ländern außer Dänemark, Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich auf €90 reduziert.
3. MITTEILUNGEN FÜR REISENDE: A. Nach zypriotischem Recht ist der Import, der Besitz und der Gebrauch von narkotisierenden Drogen und Psychotropischen Substanzen strengstens verboten.
B. Der Minister für Landwirtschaft und Natürliche Ressourcen weist alle Reisenden darauf hin, dass – um die Landwirtschaft der Republik vor den Gefahren des Einschleppens neuer Pestizide und Krankheiten zu schützen – der Import von landwirtschaftlichen Produkten, Saatgut und der Fortpflanzung dienenden Pflanzen, wie z. B. Früchte, Gemüse, Schnittblumen, getrocknete Nüsse, Samen, Zwiebeln, Knollen, Ablegern ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden verboten ist. Gemäß dem Pflanzenschutz-Gesetz (Vorbeugung gegen Krankheiten) und den Bestimmungen für die Wareneinfuhr (Kontroll-Order) ist der Transport von ausländischen landwirtschaftlichen Produkten und von Saatgut verboten, es sei denn, es liegt eine vom Direktor der Abteilung Landwirtschaft erteilte Genehmigung vor. Bei ihrer Ankunft in Zypern sollten derartige Erzeugnisse den Zollbeamten gemeldet werden, damit sie einer phytosanitären Untersuchung durch zuständige Landwirtschafts-Beamte unterzogen werden können. Jede Person, die gegen das Gesetz und die davon abgeleiteten Bestimmungen verstößt, kann – wenn sie schuldig gesprochen wird – zu einer Geld- oder Gefängnisstrafe verurteilt werden.
C. Es gibt eine Reihe weiterer Artikel, deren Einfuhr verboten oder aus verschiedenen Gründen beschränkt ist. Daraunter fallen: - Feuerwaffen, Munition, Explosivstoffe - Klappmesser, Dolche und Schwerter - Pornografische Bücher, Filme und Produkte - Waren mit gefälschten Logos oder falschen Inhaltsangaben - Gestohlene, im Raubdruck hergestellte oder gefälschte Produkte (z. B. Computerprogramme, Videofilme, Audiocassetten, CD usw.) - Tiere - Vögel - Rohes Fleisch oder Fisch und daraus hergestellte Produkte wie Milch und Molkereiprodukte.
D. Gemäß zypriotischer Gesetze ist die Ausfuhr bestimmter Produkte verboten oder eingeschränkt, z. B. von: - Antiquitäten - Goldmünzen
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
CUSTOMS AND EXCISE DEPARTMENT (Zollamt) Corner of Mich. Karaoli & Gr. Afxentiou 1096 Lefkosia Tel: 357 22 60 17 22 email: headquarters@customs.mof.gov.cy website: www.mof.gov.cy/ce
4. WARNUNG Waren, die nicht deklariert oder dem Zoll gegenüber falsch deklariert wurden, werden beschlagnahmt, die Besitzer können schwer bestraft werden.
Duty-Free-Bestimmungen / Shops a) In den Internationalen Flughäfen von Larnaka und Pafos gibt es Duty Free-Geschäfte, in denen Tabakwaren, Spirituosen, Parfüm, Uhren, Elektrogeräte usw. verkauft werden. In Larnaka und Pafos Flughäfen befinden sich Duty Free-Geschäfte, in denen Tabakwaren, Spirituosen und Parfüm verkauft werden, auch im Ankunftsbereich.
b) Im Hafen von Lemesos gibt es Duty Free-Geschäfte sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengeländes, in dem Reisende, die per Schiff ausreisen, zollfrei einkaufen können.
c) Besucher, die per Flug oder Schiff ausreisen, können auch außerhalb der relevanten Geschäfte zollfrei Erzeugnisse kaufen und ausführen, wenn sie im Besitz entsprechender Ausweise sind. Dafür existieren in allen Städten entsprechende Geschäfte und Warenhäuser. Die Voraussetzung:
i. Die Anschaffung beschränkt sich auf 2 Stück pro Ware ii. Der CIF-Wert jedes Stücks übersteigt 100 C₤ iii. Ein Export Entry (Form C.41) für Kontrollzwecke durch den Zollbeamten am Tag der Abreise.
Es sollte berücksichtigt werden, dass zwei oder mehr Stücke, die normalerweise eine Einheit bilden, als ein einziges Erzeugnis betrachtet werden.
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